- Sonntag
- Geschlossen
- Mo – Fr
- 13:00 – 15:00
- Samstag
- Geschlossen
Die Ausgabe an Sie erfolgt nach Überprüfung all Ihrer Einkommennachweise und damit, ob Sie bedürftig sind.
Nach erfolgreicher Aufnahme werden wir Ihnen einen nummerierten Tafelausweis übergeben.
Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt nur an dem speziell für Sie festgelegten Wochentag und nur unter Vorlage Ihres Tafelausweises.
Ablaufende Einkommenbescheide müssen Sie termingerecht verlängern lassen, weil wir Ihren Tafelausweis ohne gültige Unterlagen wieder einziehen, bis Sie neue gültige Unterlagen vorlegen.
Spendenbescheinigungen
werden von uns erst zum Ende des jeweiligen Rechnungsjahres ausgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass für die Steuererklärung
bis 300 € Ihr Einzahlungsbeleg
genügt.